Spanien. Deutschland.
Erbschaften. Immobilien.
Ihre Anwälte – in Hamburg zu Hause, in Spanien an Ihrer Seite.

Deutsch-spanisches Erbrecht und Immobilienrecht

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auf deutsch-spanisches Erbrecht und Immobilienrecht spezialisiert.

Wir begleiten Mandanten beim Kauf, Verkauf und dem Erben von Immobilien in Spanien und stellen dabei sicher, dass dies auch in Spanien strukturiert und ordentlich abläuft.

Mit uns vermeiden Sie unnötige administrative Hürden im Zusammenspiel von deutschem und spanischem Recht.

Typische Mandate unserer Kanzlei sind Deutsche, die eine Immobilie in Spanien kaufen, verkaufen oder vererben möchten. Wir sind auf diese Nische spezialisiert und kennen die rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten beider Länder im Detail.

Wir kümmern uns um alle rechtlichen und steuerlichen Fragen, erleichtern die Abwicklung und sorgen für Steueroptimierung rund um das Thema Deutsch-Spanisches Erbrecht und Immobilienrecht.

Dazu gehören auch Steuersimulationen und Beratung im Bereich des spanischen Steuerrechts, die wir mit eigener Expertise abdecken.

FAQ | Deutsch-spanisches Erbrecht und Immobilienrecht

Für Deutsche mit Vermögen in Spanien richtet sich das anzuwendende Erbrecht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO).

In der Regel gilt das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Erblassers, also oft das spanische Recht, wenn der Daseinsmittelpunkt in Spanien lag.

Im Testament kann jedoch ausdrücklich bestimmt werden, dass deutsches Recht gelten soll.

In Spanien gibt es nicht nur ein Erbrecht, sondern viele regional unterschiedliche Erbrechte.

Tendenziell sehen die spanischen Erbrechte eine starke Bindung zugunsten naher Angehöriger vor, wobei es auch hier teilweise extreme Ausnahmen gibt.

Besonderheiten ergeben sich außerdem in der Zulässigkeit und Unzulässigkeit von gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag. In manchen Regionen Spaniens sind diese zulässig, anderenorts verboten.

Ein in Spanien erstelltes Testament ist in Deutschland grundsätzlich gültig, solange es in Spanien auch gültig ist. Ebenso wird ein in Deutschland errichtetes Testament in Spanien anerkannt, sofern die Formvorschriften beachtet werden.

Nach (gemein-)spanischem Recht erhält die Ehefrau in der Regel den Nießbrauch an einem Teil des Nachlasses.

Achtung: Dieses Recht gilt in vielen Teilen Spaniens, aber nicht überall. Denn anders als in Deutschland gibt es in Spanien nicht das eine Erbrecht. Auch das Erbrecht der Ehefrau kann regional sehr unterschiedlich sein.

Nach dem Erbrecht, das in einem Großteil Spaniens gilt (sog. gemeinspanisches Erbrecht nach dem Código Civil), wird die Erbschaft in drei Drittel unterteilt:

Das erste Drittel ist der feste Pflichtteil (legítima), welches zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt wird.

Das zweite Drittel (sog. mejora) muss ebenfalls an die Kinder gehen, allerdings kann der Erblasser darüber entscheiden, welches Kind wie viel davon bekommt.

Das dritte Drittel ist frei verfügbar.

Achtung: Dieses Recht gilt in vielen Teilen Spaniens, aber nicht überall. Denn anders als in Deutschland gibt es in Spanien nicht das eine Erbrecht. Auch die Pflichtteilsquoten können regional sehr unterschiedlich sein.

Die Erbschaftssteuer für Immobilien in Spanien ist regional unterschiedlich und bewegt sich, je nach Wert der Immobilie und Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, meist zwischen 0% und 34%. Beispielsweise in Katalonien, Andalusien, Madrid oder auf Mallorca gibt es teilweise unterschiedliche Freigrenzen und Steuersätze.

Eine Immobilie kann in Spanien per Testament, vorweggenommener Erbfolge (Schenkung zu Lebzeiten), Verkauf oder Einführung in eine Familiengesellschaft an Kinder übertragen werden. Eine frühzeitige Nachlassplanung ist angesichts steuerlicher und erbrechtlicher Folgen ratsam.

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt in aller Regel vom Wert der Erbschaft, dem Verwandtschaftsgrad und dem Lageort des größten Teils des Nachlassvermögens in Spanien ab. In den meisten Regionen Spaniens können Kinder des Erblassers umfangreiche Steuervergünstigungen und Steuerfreibeträge in Anspruch nehmen, es gibt aber auch Ausnahmen. Eine individuelle Steuersimulation ist meist unumgänglich.

Der persönliche Freibetrag für Kinder und Ehegatten richtet sich nach den Steuergesetzen der autonomen Gebiete und bewegt sich zwischen ca. 8.000 € und 1.000.000 €. Manche Regionen gewähren zusätzlich noch Steuerfreibeträge.

Ein geerbtes Haus bleibt in Spanien steuerfrei, wenn der Wert der Zuwendung unter dem regionalen Freibetrag liegt oder bestimmte familiäre Voraussetzungen erfüllt sind – z. B. wenn die Immobilie von einem Kind dauerhaft als Hauptwohnsitz genutzt wird und weitere Bedingungen erfüllt sind.